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BFH, 19.06.2006 - I B 171/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GewStG § 28; ; GewStG § 29; ; GewStG § 30; ; GewStG § 31; ; GewStG § 33
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; GewStG § 28 § 29 § 31 § 33
NZB: GewSt, Zerlegung, offenbare Unbilligkeit - datenbank.nwb.de
Offenbare Unbilligkeit der Zerlegung von Gewerbesteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
- BFH, 19.06.2006 - I B 171/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.02.1992 - I R 16/90
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen …
Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 171/05
Das Finanzgericht (FG) hat seiner Entscheidung keinen vom Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90 (BFH/NV 1992, 836) abweichenden Rechtssatz zu Grunde gelegt.Ein besonderer Fall i.S. des § 33 GewStG liegt deshalb nur vor, wenn aufgrund der --atypischen-- Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird, die benachteiligenden Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).
Die Klägerin macht geltend, dies stehe im Widerspruch zum Rechtssatz im Senatsurteil in BFH/NV 1992, 836, nach dem der Umstand, dass eine Gemeinde von einem anderen Unternehmen Gewerbesteuer erhalte, eine Unbilligkeit im Sinne des § 33 GewStG nicht ausschließen könne.
- FG Niedersachsen, 09.06.1981 - V 12/79
Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 171/05
Das FG ist auch nicht von einem Rechtssatz im Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Juni 1981 V 12/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1981, 639) abgewichen.
- BFH, 18.09.2019 - III R 3/19
Gewerbesteuerzerlegung, Betriebsführungsgesellschaft und Betriebsstätte
Ob ein Fall des § 33 Abs. 1 GewStG vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; dies zu gewichten ist Sache des FG (BFH-Beschluss vom 19.06.2006 - I B 171/05, BFH/NV 2006, 1692). - FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 10 K 10165/14
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei gewerbesteuerlicher Organschaft - …
Ein besonderer Fall i.S. des § 33 GewStG liegt deshalb nur vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 - I R 56/08, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2010, 492, unter B.II.4.a) der Gründe; vom 25. November 2009 - I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.5.a) der Gründe), die benachteiligenden Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 - I B 171/05, BFH/NV 2006, 1692).