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   BFH, 19.06.2006 - I B 171/05   

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https://dejure.org/2006,18262
BFH, 19.06.2006 - I B 171/05 (https://dejure.org/2006,18262)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2006 - I B 171/05 (https://dejure.org/2006,18262)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - I B 171/05 (https://dejure.org/2006,18262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GewStG § 28; ; GewStG § 29; ; GewStG § 30; ; GewStG § 31; ; GewStG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; GewStG § 28 § 29 § 31 § 33
    NZB: GewSt, Zerlegung, offenbare Unbilligkeit

  • datenbank.nwb.de

    Offenbare Unbilligkeit der Zerlegung von Gewerbesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 171/05
    Das Finanzgericht (FG) hat seiner Entscheidung keinen vom Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90 (BFH/NV 1992, 836) abweichenden Rechtssatz zu Grunde gelegt.

    Ein besonderer Fall i.S. des § 33 GewStG liegt deshalb nur vor, wenn aufgrund der --atypischen-- Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird, die benachteiligenden Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).

    Die Klägerin macht geltend, dies stehe im Widerspruch zum Rechtssatz im Senatsurteil in BFH/NV 1992, 836, nach dem der Umstand, dass eine Gemeinde von einem anderen Unternehmen Gewerbesteuer erhalte, eine Unbilligkeit im Sinne des § 33 GewStG nicht ausschließen könne.

  • FG Niedersachsen, 09.06.1981 - V 12/79
    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 171/05
    Das FG ist auch nicht von einem Rechtssatz im Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Juni 1981 V 12/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1981, 639) abgewichen.
  • BFH, 18.09.2019 - III R 3/19

    Gewerbesteuerzerlegung, Betriebsführungsgesellschaft und Betriebsstätte

    Ob ein Fall des § 33 Abs. 1 GewStG vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; dies zu gewichten ist Sache des FG (BFH-Beschluss vom 19.06.2006 - I B 171/05, BFH/NV 2006, 1692).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 10 K 10165/14

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei gewerbesteuerlicher Organschaft -

    Ein besonderer Fall i.S. des § 33 GewStG liegt deshalb nur vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 - I R 56/08, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2010, 492, unter B.II.4.a) der Gründe; vom 25. November 2009 - I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.5.a) der Gründe), die benachteiligenden Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 - I B 171/05, BFH/NV 2006, 1692).
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